Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dass bedeutet, dass Unternehmen ab 250 Mitarbeiter unverzüglich und Unternehmen mit 50 - 249 Mitarbeitern bis zum 17.12.2023 eine interne Meldestelle für Hinweise durch Hinweisgeber einrichten müssen. Aber keine Panik - wir haben einen Plan für Sie.
Wir kümmern uns um Ihren Hinweisgeberschutz und Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft.
Auslagerung der internen Stelle auf uns!
Mit einer Auslagerung der internen Stelle auf uns als Dienstleister stellen Sie zentrale Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sicher und haben darüber hinaus noch weitere Vorteile: |
Unabhängigkeit und Neutralität | Fachkunde | Schonung interner Ressourcen | Kündbare Verträge |
Als externe Berater sind wir objektiv in der Beurteilung unternehmensinterner Prozesse und Sachverhalte und unterliegen keinen Interessenskonflikten, wenn es zu einer Hinweismeldung kommt. | Wir verfügen bereits über die geforderte Fachkunde und bilden uns ständig weiter. | Unser Ziel ist es, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. | Wir arbeiten auf Basis von Dienstleistungsverträgen. |
Hinweisgeberschutz kann einfach sein! Unser Leistungsumfang: |
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